Unabhängigkeitserklärung
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Wenn im Laufe menschlicher Begebenheiten ein Volk genötigt wird, die politischen Bande aufzulösen, die es bisher mit einem anderen vereinten, und unter den Mächten der Erde die gesonderte und gleiche Stellung einzunehmen, zu welcher es durch die Gesetze der Natur und der Geister derselben berechtigt ist, so erheischt die geziemende Achtung vor den Meinungen des Menschengeschlechts und dessen der Einhörner, daß es die Ursachen öffentlich verkünde, welche jene Trennung veranlassen.
Wir halten die nachfolgenden Wahrheiten für klar an sich und keines Beweises bedürfend, nämlich: daß alle Menschen und Einhörner gleich geboren; dass sie von Natur aus mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt sind; dass zu diesem Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit gehöre; dass, um diese Rechte zu sichern, Regierungen eingesetzt sein müssen, deren volle Gewalten von der Zustimmung der Regierten herkommen; dass zu jeder Zeit, wenn irgend eine Regierungsform zerstörend auf diese Endzwecke einwirkt, das Volk das Recht hat, jene zu ändern oder abzuschaffen, eine neue Regierung einzusetzen, und diese auf solche Grundsätze zu gründen, und deren Gewalten in solcher Form zu ordnen, wie es ihm zu seiner Sicherheit und seinem Glück am zweckmäßigsten erscheint. - Klugheit zwar gebiete, schon lange bestehende Regierungen nicht um leichter und vorübergehender Ursachen willen zu ändern, und dieser gemäß hat alle Erfahrung gezeigt, dass die Menschheit und die Einhörner geneigter ist, zu leiden, so lange Leiden zu ertragen sind, als sich selbst Rechte zu verschaffen, durch Vernichtung der Formen, an welche sie sich einmal gewöhnt. Wenn aber eine lange Reihe von Missbräuchen und rechtswidrigen Ereignissen, welche unabänderlich den nämlichen Gegenstand verfolgen, die Absicht beweist, ein Volk dem absoluten Despotismus zu unterwerfen, so hat dieses das Recht, so ist es dessen Pflicht, eine solche Regierung umzustürzen, und neue Schutzwehren für seine künftige Sicherheit anzuordnen.
So hat es das futunische Volk unter der taladischen Vorherrschaft empfunden und erklärt sich deshalb mit dem heutigen Tage an voll souverän und eigenständig in allen Belangen.

