Statut der Hohen Häuser

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Inhaltsverzeichnis

Statut der Hohen Häuser

Präambel

Das vorliegende Rechtspapier regelt alle Privilegien, Pflichten, Rechte und Freiheiten, welche die Hohen Häuser des Schahtums Futuna genießen. Das Statut ergänzt die Verfassung.


I Status eines Hohen Hauses

§1 Ein Hohes Haus muss mindestens zwei Millionen gebürtige Futunen unter seine Mitglieder zählen.
§2 Ein Hohes Haus muss mindestens so viele Einnahmen vorweisen können, dass es seine Privilegien und Rechte vollumpfänglich ausüben kann.
§3 Ein Hohes Haus muss sich zur Verfassung des Schahtums Futuna insofern bekennen, als dass es Systemvorstellung nur über den rechtlich festgelegten Weg umzusetzen versucht.
§4 Die Phönixritter prüfen regelmäßig den Status der Hohen Häuser. Von ihrer Anerkennung sind die Hohen Häuser abhängig.


II Rechte eines Hohen Hauses

§1 Ein Hohes Haus hat das Recht, über einen Sprecher Gesetzesanträge in das Tribunal einzubringen.
§2 Ein Hohes Haus hat das Recht, eine Hauswache aufzustellen. Die Personalstärke dieser Hauswache darf höchstens zehntausend Frauen und Männer futunischer Abkunft umfassen.
§3 Ein Hohes Haus hat das Recht, im Namen seiner Mitglieder wirtschaftlich im In- und Ausland tätig zu werden.


III Pflichten eines Hohen Hauses

§1 Ein Hohes Haus hat sich ins Oberkommando der Futunischen Streitkräfte und als Befehlshaber einer Teilstreitkraft einzubringen.
§2 Ein Hohes Haus muss dem Oberkommando militärische Spezialtruppen zur Verfügung stellen.
§3 Ein Hohes Haus hat eine Provinz nach den Vorgaben der Verfassung und der futunischen Gesetze zum Wohl aller dort lebenden Bürger zu verwalten.
§4 Ein Hohes Haus muss repräsentativ auftreten und zu aktuellen Problemfragen Stellung beziehen.
§5 Ein Hohes Haus ist dem Schahtum Futuna, dem futunischen Volk und seinen Idealen verpflichtet, sollten sie von außen her bedroht werden.


IV Änderungen am Statut

§1 Jegliche Änderungen des Tribunals am Statut können nur einstimmig beschlossen werden.
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