Statut der Hohen Häuser
Aus FutWiki
Inhaltsverzeichnis |
Statut der Hohen Häuser
Präambel
Das vorliegende Rechtspapier regelt alle Privilegien, Pflichten, Rechte und Freiheiten, welche die Hohen Häuser des Schahtums Futuna genießen. Das Statut ergänzt die Verfassung.
I Status eines Hohen Hauses
- §1 Ein Hohes Haus muss mindestens zwei Millionen gebürtige Futunen unter seine Mitglieder zählen.
- §2 Ein Hohes Haus muss mindestens so viele Einnahmen vorweisen können, dass es seine Privilegien und Rechte vollumpfänglich ausüben kann.
- §3 Ein Hohes Haus muss sich zur Verfassung des Schahtums Futuna insofern bekennen, als dass es Systemvorstellung nur über den rechtlich festgelegten Weg umzusetzen versucht.
- §4 Die Phönixritter prüfen regelmäßig den Status der Hohen Häuser. Von ihrer Anerkennung sind die Hohen Häuser abhängig.
II Rechte eines Hohen Hauses
- §1 Ein Hohes Haus hat das Recht, über einen Sprecher Gesetzesanträge in das Tribunal einzubringen.
- §2 Ein Hohes Haus hat das Recht, eine Hauswache aufzustellen. Die Personalstärke dieser Hauswache darf höchstens zehntausend Frauen und Männer futunischer Abkunft umfassen.
- §3 Ein Hohes Haus hat das Recht, im Namen seiner Mitglieder wirtschaftlich im In- und Ausland tätig zu werden.
III Pflichten eines Hohen Hauses
- §1 Ein Hohes Haus hat sich ins Oberkommando der Futunischen Streitkräfte und als Befehlshaber einer Teilstreitkraft einzubringen.
- §2 Ein Hohes Haus muss dem Oberkommando militärische Spezialtruppen zur Verfügung stellen.
- §3 Ein Hohes Haus hat eine Provinz nach den Vorgaben der Verfassung und der futunischen Gesetze zum Wohl aller dort lebenden Bürger zu verwalten.
- §4 Ein Hohes Haus muss repräsentativ auftreten und zu aktuellen Problemfragen Stellung beziehen.
- §5 Ein Hohes Haus ist dem Schahtum Futuna, dem futunischen Volk und seinen Idealen verpflichtet, sollten sie von außen her bedroht werden.
IV Änderungen am Statut
- §1 Jegliche Änderungen des Tribunals am Statut können nur einstimmig beschlossen werden.

