Staatsbürgerschaftsgesetz
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Staatsbürgerschaftsgesetz (StsG)
Präambel
- Dieses Gesetz regelt die futunische Staatsbürgerschaft. Es soll Missbrauch verhindern und Doppelanmeldungen unterbinden.
I. Grundlagen und Voraussetzungen
- §1 Eine Anmeldung im offiziellen Forum Futunas ist Voraussetzung für die futunische Staatsbürgerschaft.
- §2 Der Antragssteller ist verpflichtet folgende Daten per E-Mail oder per Kontaktformular dem Innenministerium zu übersenden.
- a, Vollständiger virtueller Name
- b, Wohnort in Futuna (Provinz/Stadt)
- c, funktionierende E-Mail Adresse
- d, weitere Identitäten in der micornationalen Welt
- §3 Mehrfache Staatsbürgerschaften einer realen Person sind in Futuna nicht zulässig.
- §4 Die Staatsbürgerschaft kann nur bei ständiger Aktivität erhalten werden. Sollte ein Staatsbürger länger als 5 Wochen ohne Abmeldung inaktiv sein, kann der Wesir für Inneres diesem die Staatsbürgerschaft aberkennen. Eine Woche vor Fristende muss der betreffende allerdings vom Wesir für Inneres per E-Mail über den drohenden Staatsbürgerschaftsverlust informiert werden. Die Entscheidung über Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist beim futunischen Gerichtshof anfechtbar. Bei einem Verlust der Staatsbürgerschaft durch Inaktivität ist eine Neuanmeldung zulässig.
- §5 Die Verwaltung der Staatsbürgerschaftsdaten ist Sache des Wesir für Innere Angelegenheiten.
II. Rechte und Pflichten in der Staatsbürgerschaft
- §6 Nach der Bestätigung der Staatsbürgerschaft durch das Innenministerium erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung Futunas oder anderen Gesetzen oder Verträgen Staatsbürgern zustehen. Bestimmte Vorraussetzungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft gelten weiterhin.
- §7 Neben der Pflicht entsprechend Aktivität zu zeigen und sich möglichst am Leben Futunas zu beteiligen und sich an Gesetze und Spielregeln von Futuna zu halten, hat der Bürger keine weitere Pflichten.
- §8 Änderungen der Staatsbürgerschaftsdaten sind dem Innenministerium unverzüglich per E-Mail zu melden.
III. Entzug oder Verlust der Staatsbürgerschaft
- §9 Die Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich unbefristet erworben. Sie endet aber wenn:
- (1) ein Bürger ein- oder mehrmals gegen die futunischen Gesetze verstossen hat. Der oberste Gerichtshof kann den Entzug der Staatsbürgerschaft anordnen.
- (2) ein Spieler gegen gewisse grundsätzliche Regeln verstossen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, dann obliegt es der Spielleitung den Spieler zu entfernen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Eine Neuanmeldung ist nicht gestattet in diesem Fall.
- (3) die Staatsbürgerschaft entsprechend mangelnder Aktivität verloren geht, wird die Staatsbürgerschaft ebenso entzogen. Sie kann aber wieder neu beantragt werden.
- (4) Pflichtdaten absichtlich nicht beim Innenministerium aktualisiert werden.
- (5) die Staatsbürgerschaft öffentlich niedergelegt wurde oder die ID stirbt.

