Kooperationsvertrag Chinopien

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Kooperationsvertrag

In Anerkennung der engen Verbundenheit der Beiden Hohen Zivilisationen schließen das Kaiserreich Chinopien und das Schahtum Futuna basierend auf dem Elder Civilizations Vertrag dieses nachfolgend definierte Kooperationsabkommen für eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaft und Bildung.


I Wirtschaft

§1 Beide Hohen Vertragsparteien öffnen ihre Grenzen für den gegenseitigen Warenaustausch.
§2 Beide Hohen Vertragsparteien sichern weiterhin die Zollfreiheit für das jeweilige Partnerland.
§3 Eine Einbeziehung von Produkten des Wirtschaftskreislaufes des Partnerlandes wird verstärkt im Inland beworben, um den jeweils eigenen Bürgern den Zugang zu selbigen zu ermöglichen. Das Schahtum Futuna wird binnen drei Monaten die Waren auch auf den staatlichen Verkaufsständen der Basare anbieten.
§4 Beide Hohen Vertragsparteien ermöglichen Unternehmensgründungen von Investoren des Partnerlandes im eigenen Land. Hierfür ist eine Übergangsfrist von bis zu 6 Monaten vorgesehen.
§5 Bestehende Unternehmen in einem der Partnerländer können ohne zusätzliche Anmeldung im Partnerland eine Niederlassung begründen.


II Bildung

§6 Beide Hohen Vertragsparteien organisieren einen gemeinsamen Schüler- und Lehreraustausch für die kommenden Jahre, um noch bessere überstaatliche Bindungen für die kommenden Generationen zu fördern.
§7 Beide Hohen Vertragsparteien erstellen für die Schüler und Lehrer des Partnerlandes ein Rahmen- und Lehrprogramm, um optimale Erfolge zu erzielen.
§8 Beide Hohen Vertragsparteien stellen für bis zu 2.000 Schüler und 100 Lehrer des Partnerlandes eine entsprechende Unterkunft zur Verfügung. Diese befinden sich in der Nähe kultureller- und Bildungszentren.
§9 Beide Hohen Vertragsparteien übernehmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Schüler und Lehrer des jeweiligen Partnerlandes im eigenen Land.
Persönliche Werkzeuge
Allgemein