Grundlagenvertrag Nedersassonien

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Der Grundlagenvertrag wurde am 08.09.2008 durch das Tribunal in seiner Gültigkeit bestätigt.


Inhaltsverzeichnis

Grundlagenvertrag zwischen dem Schahtum Futuna und dem Nedersassonischen Reichsbund

Präambel:

Gewillt zur friedlichen Koexistenz und bestärkt durch den Willen ihrer Völker geben sich die unterzeichnenden Staaten folgenden Vertrag:


Artikel I - Grundsätzliches

1. Das Schahtum Futuna und der Nedersassonische Reichsbund erkennen sich gegenseitig als souverän an.
2. Das Territorium der beiden Staaten gilt als unverletzlich, ihre Grenzen werden respektiert. Gebietsforderungen an den Vertragspartner werden somit ausgeschlossen.
3. Eigene Geheimdienstaktivitäten sind auf dem Gebiet des Vertragspartners untersagt. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Artikel II - Regelung der diplomatischen Beziehungen

1. Die Beziehung zwischen den beiden Staaten wird als mindestens neutral angesehen.
2. Die diplomatischen Beziehungen der Vertragspartner untereinander gelten als bestehend.


Artikel III - Konflikte

1. Die Vertragsparteien verzichten auf Kriegshandlungen gegeneinander und verpflichten sich, Drittstaaten nicht gegen die andere Vertragspartei im Konfliktfall zu unterstützen.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur friedlichen diplomatischen Lösungen im Falle von gegenseitigen Meinungsverschiedenheiten.


Artikel IV - Rechtliche Stellung der Bürger

1. Bürger der Vertragspartner sind von der Visumspflicht bei Reisen innerhalb der Staatsgebiete ausgeschlossen. Staatliche Kontrollen des Ministeriums für innere Angelegenheiten sind nicht ausgeschlossen.
2. Bürger werden für ihre Vergehen vor den heimischen Gerichtshöfen zur Rechenschaft gezogen, Eine Auslieferungspflicht besteht nicht.


Artikel V - Laufzeit und Kündigung des Vertrages

1. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
2. Dieser Vertrag kann zu einem Kooperationsvertrag oder einem Allianzvertrag aufgewertet und ergänzt werden, wenn beide Parteien dies einvernehmlich wünschen.
3. Dieser Vertrag ist nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündbar. Fristlose Kündigung ist nicht zulässig.
4. Die Kündigung kann innerhalb von sieben Tagen nach Ankündigung rückgängig gemacht werden.

Abschließende Regelung

Dieser Vertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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