Grundlagenvertrag Barqueswi (Ungültig)

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Dieses Gesetz/Dieser Vertrag wurde als ungültig bzw. veraltet markiert.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagenvertrag zwischen Futuna und der Republik Barqueswi

Präambel

Gewillt zur friedlichen Koexistenz und bestärkt durch den Willen ihrer Völker geben sich die unterzeichnenden Staaten folgenden Vertrag:


Artikel I - Grundsätzliches

1.Futuna und die Republik Barqueswi erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Das Territorium der beiden Staaten gilt als unverletzlich, ihre Grenzen werden respektiert. Gebietsforderungen werden somit ausgeschlossen.
3. Geheimdienstaktivitäten sind auf dem Gebiet des Vertragspartners untersagt. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.


Artikel II - Regelung der diplomatischen Beziehungen

1. Die Beziehung zwischen den beiden Staaten wird als mindestens neutral angesehen.
2. Die diplomatischen Beziehungen der Vertragspartner untereinander gelten als bestehend.
3. Ein Bruch dieser Regelungen führt zu sofortigem Vertragsende.


Artikel III - Konflikte

1. Die Vertragsparteien verzichten auf Kriegshandlungen gegeneinander und verpflichten sich, Drittstaaten nicht gegen die andere Vertragspartei im Konfliktfall zu unterstützen.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur friedlichen diplomatischen Lösungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten.


Artikel IV - Rechtliche Stellung der Bürger

1. Bürger der Vertragspartner sind von der Visumspflicht bei Reisen innerhalb der Staatsgebiete ausgeschlossen. Staatliche Kontrollen des Ministeriums für innere Angelegenheiten sind nicht ausgeschlossen.
2. Bürger werden für ihre Vergehen vor den heimischen Gerichtshöfen zur Rechenschaft gezogen, Eine Auslieferungspflicht besteht nicht.


Artikel V - Laufzeit und Kündigung des Vertrages

1. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
2. Dieser Vertrag kann zu einem Kooperationsvertrag oder einem Allianzvertrag aufgewertet und ergänzt werden, wenn beide Parteien dies einvernehmlich wünschen.
3. Dieser Vertrag ist nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündbar. Fristlose Kündigung ist nicht zulässig.
4. Die Kündigung kann innerhalb von sieben Tagen nach Ankündigung rückgängig gemacht werden.


Abschließende Regelung

Dieser Vertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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