Friedensvertrag Cuello (Ungültig)

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Dieses Gesetz/Dieser Vertrag wurde als ungültig bzw. veraltet markiert.

Inhaltsverzeichnis

Friedensvertrag, betreffend die Stammesgesellschaft Cuello

Präambel

Eingedenk des Friedens zwischen den Völkern,

Wissend um die Opfer auf allen Seiten, welche der Konflikt verursachte,

Gewillt, eine Nachkriegsordnung für die Stammesgesellschaft Cuello herbeizuführen, die kurz-, mittel- sowie langfristig zu wirken vermag,

Wird im Namen


der Tochter des Himmels, der Göttlich Erhabenen Kaiserin für das Kaiserreich Chinopien,

des Schattens der Götter für das Schahtum Futuna,

des Prinzipat der Union für die Union Aurora, sowie der Exekutive der Konföderation für die gesamte Aurorianische Konföderation,

des Präsidenten der Republik Grasonce für jene,

des Präsidenten der Republik Tolanica für jene,

der Stammesführerin des Stammes der Cantando Forraje für jenen,

des Stammesführers des Stammes der Baile Cerebro Daños für jenen,

des Caudillo des Stammes der Loco Alindar für jenen,

sowie des Inselverwalters der Insel Ribera Sols für jene


nachfolgender Friedensvertrag geschlossen.


Art. 1

Mit Unterzeichnung dieses Friedensvertrages verpflichten sich die Hohen Vertragsschließenden Parteien zu einem unkonditionierten, dauerhaften, uneingeschränkten Waffenstillstand, der unmittelbar nach Abschluss des Vertrages seine Geltung erlangt und die Aufhebung der See- und Luftblockade Cuellos beinhaltet.

Art. 2

Der Stamm der Loco Alindar verpflichtet sich, seine Milizen mit sofortiger Wirkung vollständig von der Insel Ribera Sol abzuziehen.

Art. 3

Der Stamm der Loco Alindar verpflichtet sich, die Stammesgrenzen der anderen in Cuello lebenden Stämme sowie deren Unantastbarkeit zu respektieren und zu wahren, sowie auf jeden Akt der Gewalt oder Gewaltandrohung diesen Entitäten gegenüber zu verzichten.

Art. 4

Der Stamm der Loco Alindar verpflichtet sich, die Grenzen und die Unantastbarkeit des Schatums Futuna zu respektieren und zu wahren, sowie auf jeden Akt der Gewalt oder Gewaltandrohung gegenüber diesem zu verzichten.

Art. 5

Der Stamm der Loco Alindar verpflichtet sich, seine Milizen insofern zu demobilisieren, sodass die Anzahl der Milizionäre jener vom 1.11.2008 entspricht.

Art. 6

Im Gebiet des Stammes der Loco Alindar wird eine unbewaffnete Beobachtertruppe stationiert. Dieser werden weder Angehörige des Kaiserreiches Chinopien, noch der Aurorianischen Konföderation angehören. Für die weitere Zusammensetzung der unbewaffneten Beobachtertruppe sei die Verantwortung dem Schahtum Futuna übertragen.

Art. 7

Die Republik Tolanica verpflichtet sich, die Waffenlieferungen an die Loco Alindar mit sofortiger Wirkung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend ab dem Tage der Unterzeichnung, einzustellen. Hiervon ausgenommen ist lediglich Infanteriemunition mit einer Geschoßenergie von nicht mehr als 3'400 Joule, die nicht in Cuello produziert werden kann.

Art. 8

Unter Beobachtung - und wenn nötig: Vermittlung - der Weltgemeinschaft führen die cuellonischen Stämme unter Einschluss der Insel Ribera Sol Gespräche über eine neue staatliche Ordnung der Stammesgesellschaft Cuello. Der autonome Status Ribera Sols wird nicht angetastet werden.

Art. 9

Den Stämmen der Cantando Forraje und der Baile Cerebro Daños ist es freigestellt, weiterhin die Präsenz des Schahtums Futura - sei es nun militärischer oder ziviler Art - in ihren Gebieten zu dulden.

Art. 10

Die Aurorianische Konföderation erklärt sich bereit, sämtliche aktuell in Cuello stationierten Landstreitkräfte innerhalb eines Monats nach Vertragsunterzeichnung abzuziehen.

Art. 11

Das Kaiserreich Chinopien und die Aurorianische Konföderation erklären sich bereit, Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe zu leisten. Die entsprechenden Mittel werden in einen Futunischen Fond fließen, der von Monsieur Tino Fuentes verwaltet werden soll. Sollte dieser nicht auffindbar sein, einigen sich die hohen vertragsschließenden Parteien einvernehmlich auf einen Ersatz.

Art. 12

Die Chinopische Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe soll einzig und allein der Insel Ribera Sol zu Gute kommen.

Art. 13

Die Aurorianische Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe soll einzig und allein den betroffen Kampfgebieten zu Gute kommen, welche sich an der Westküste Cuellos befinden.

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