Edikt über die repräsentative Begleitung futunischer Würdenträger
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Edikt über die repräsentative Begleitung futunischer Würdenträger
I Der Schah
- §1 Bei Empfängen im Inneren wird der Schah von zwei Phönixrittern, einem Assassinen sowie drei seiner Hauswachen begleitet.
- §2 Bei internen Absprachen mit diplomatischen Gästen wird der Schah allein von einem Firouz der Phönixritter begleitet.
- §3 Bei Besuchen im Ausland wird der Schah von zwei Phönixrittern und einem Assassinen begleitet.
II Die Prophetin
- §4 Bei Empfängen wird die Prophetin von drei bis vier Phönixrittern sowie drei ihrer Hauswachen begleitet.
- §5 Bei vertraulichen Gesprächen wird die Prophetin von einem Firouz der Phönixritter begleitet.
III Der Erzschamane
- §6 Der Erzschamane wird von fünf Phönixrittern begleitet.
IV Die Sprecher der Hohen Häuser
- §7 Die Sprecher der Hohen Häuser werden von einem Phönixritter sowie zwei ihrer Hauswachen begleitet.
V Die Oberhäupter der Provinzen
- §8 Die Oberhäupter der Provinzen werden von einem Phönixritter und einer ihrer Hauswachen begleitet.
VI Schlussbestimmungen
- §9 Dieses Edikt kann wie alle Edikte des Schahs vom Tribunal wiederaufgehoben werden.

