Edikt über die Wiedereinführung der direkten Mitbestimmung

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Edikt über die Wiedereinführung der direkten Mitbestimmung

§1 Der Hohe Rat besteht als kollektives Regierungsorgan fort.

§2 Jede legislative Entscheidung benötigt ein Votum der futunischen Bevölkerung, welche mit einfacher Mehrheit eine Entscheidung herbeiführt.

§3 Der Hohe Rat hat die Besetzung sämtlicher Wesirate durch die futunische Bevölkerung bestätigen zu lassen.

§4 Demokratische Wahlen der Entscheidungsträger sind in jedem Hohen Haus einzuführen. Diese werden von den Phönixrittern überwacht und durchgeführt.

§5 Alle Wahlen sind frei, geheim und gleich.

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