Edikt über die Kulturhoheit
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Edikt über die Kulturhoheit
I Kernkompetenzen
- §1 Für die Provinzen Alegon, Bananba, Solaman, Tarawa und Vashir liegt die Kulturhoheit beim Wesirat für Kultur.
- §2 Für Quel'thalas liegt die Kulturhoheit beim Rat des Reiches.
II Sonderkompetenzen für die Provinzen
- §3 Alegonisch und Tarawarisch werden als besondere Kulturgüter auf Provinzebene geschützt. Amtssprache bleibt Futunisch(Hochfutunisch/Solamanisch). Die Reinhaltung der futunischen Sprachen ist zu überwachen.
- §4 Die Kulturkompetenzen für darstellende Kunst, Schauspiel und Cinematik sind Sache der jeweiligen Provinzregierungen.
III Kulturschutz in Quel'thalas
- §5 Amtssprache in Quel'thalas ist Thalassisch.
- §6 Futunisch ist erste Pflichtfremdsprache.
- §7 Die thalassische Kultur ist vor Fremdeinflüssen zu bewahren, wenn diese den Erhalt und Kern des Kulturraums von Quel'thalas bedrohen.
IV Schlussbestimmungen
- §8 Dieses Edikt kann wie alle Edikte des Schahs vom Tribunal wiederaufgehoben werden.

