Edikt über die Kulturhoheit

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Inhaltsverzeichnis

Edikt über die Kulturhoheit

I Kernkompetenzen

§1 Für die Provinzen Alegon, Bananba, Solaman, Tarawa und Vashir liegt die Kulturhoheit beim Wesirat für Kultur.
§2 Für Quel'thalas liegt die Kulturhoheit beim Rat des Reiches.


II Sonderkompetenzen für die Provinzen

§3 Alegonisch und Tarawarisch werden als besondere Kulturgüter auf Provinzebene geschützt. Amtssprache bleibt Futunisch(Hochfutunisch/Solamanisch). Die Reinhaltung der futunischen Sprachen ist zu überwachen.
§4 Die Kulturkompetenzen für darstellende Kunst, Schauspiel und Cinematik sind Sache der jeweiligen Provinzregierungen.


III Kulturschutz in Quel'thalas

§5 Amtssprache in Quel'thalas ist Thalassisch.
§6 Futunisch ist erste Pflichtfremdsprache.
§7 Die thalassische Kultur ist vor Fremdeinflüssen zu bewahren, wenn diese den Erhalt und Kern des Kulturraums von Quel'thalas bedrohen.


IV Schlussbestimmungen

§8 Dieses Edikt kann wie alle Edikte des Schahs vom Tribunal wiederaufgehoben werden.
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